© Ippolit Vikhorev

Rechtliches

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AGB für die Eintragung in Werbemedien der Edersee Marketing GmbH

 
Rechtsgrundlagen, Gültigkeit

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Edersee Marketing GmbH - nachfolgend EMG abgekürzt - und dem Auftraggeber, nachfolgend „AG“ abgekürzt, finden in erster Linie die im Einzelfall gemäß dem Auftragsformular getroffenen Vereinbarungen, sodann die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB und im Übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der EMG werden - soweit wirksam vereinbart - Inhalt des Vertrages über die Eintragung zwischen dem AG und der EMG. Sie gelten, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, für Verträge über Eintragungen in Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Broschüren und andere gedruckte Werbemittel, nachfolgend “Druckstücke“ genannt, Einträge in Internet-Plattformen und Online-Buchungs-Systeme, jedoch nicht für die Teilnahme an Online-Vermittlungs-Systemen,Sonstige Werbemedien und Werbe- und Marketingmaßnahmen der EMG, bei denen die EMG auf die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen verweist.Sie gelten nur für Eintragungen in solche Werbemedien, die im Auftrag der EMG konkret bezeichnet sind.

Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für sonstige Zusammenarbeitsformen, bei Unterkunftsgebern insbesondere nicht bezüglich einer Nachweistätigkeit oder Vermittlungstätigkeit der EMG von Angeboten des Auftraggebers im konventionellen Vertrieb oder in Computer-Reservierungs-Systemen oder im Rahmen einer konventionellen Vermittlungstätigkeit. Diesbezüglich erfolgt die Regelung einer Zusammenarbeit gegebenenfalls in einem „Leistungsträgervertrag über die Vermittlung von Unterkunftsangeboten und sonstigen touristischen Leistungen“. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls nicht für die Teilnahme an Messen.


Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind:

  • Betriebe: Alle gewerblich oder freiberuflich Tätigen
  • Unterkunftsgeber: Alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Übernachtungsheime, Gästehäuser,  Campingplätze und sonstigen gewerblichen  Quartiergeber) und alle privaten Ferienwohnungs- und Unterkunftsvermieter
  • Leistungsträgerbetriebe: Alle gastronomischen und touristischen Zwecken dienenden Auftraggeber  
  • Werbemedien: Alle Arten von Werbemitteln (z. B. Druckstücke, Internet, Datenbanken, CD-Rom, DVD) für die diese Geschäftsbedingungen vereinbart werden.


Stellung der EMG
Die EMG hat bei allen Werbemedien ausschließlich die Stellung einesHerausgebers. Die EMGist in keinem Fall Reisevermittler und/oder Reiseveranstalter. Sie ist bei Unterkunftsangeboten nicht Vertragspartner des Unterkunftsbetriebes und/oder des Gastes. Entsprechendes gilt für anderweitige Verträge. Vertragsabschluss, Ablehnung und Kündigung von Einträgen
Mit rechtzeitigem Eingang des Auftrages bei der EMG bietet der AG der EMG den Eintrag in das jeweilige Werbemedium für die im Auftrag jeweils bezeichnete Ausgabe oder den vereinbarten Zeitraum verbindlich an. Soweit nicht die Übernahme vom bei der EMG bereits vorhandener Stammdaten und/oder sonstiger Daten möglich und vereinbart ist, kann der Antrag nur bei der gleichzeitigen oder innerhalb vorgegebener Fristen erfolgenden Übermittlung aller abgefragten Daten bearbeitet werden. Ohne deren vollständige und rechtzeitige Anlieferung besteht kein Teilnahmeanspruch, d.h. kein Anspruch auf das Zustandekommen des Vertrages über die Eintragung.

Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von reprofähigen Vorlagen auf Film, digitalem Datenträger oder Online an die EMG oder deren Beauftragte innerhalb vorgegebener Fristen ist der AG verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert die EMG unverzüglich Ersatz an. Liefert der AG die angeforderten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, kann die EMG den Vertrag kündigen oder die Eintragung ablehnen. Die EMG kann, auch nach Vertragsabschluss, Eintragungsaufträge zurückweisen und den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der AG gegen gesetzliche Bestimmungen, Satzungen, Verordnungen, Vereinbarungen, behördliche Auflagen oder sonstige Vorschriften (z.B. diese Geschäftsbedingungen) verstößt.

Befindet sich der AG mit Zahlungen aus früheren Aufträgen in Verzug oder befand er sich in den letzten 24 Monaten vor Auftragseingang im Verzug, ist die EMG berechtigt, die Ausführung des Auftrages von der Vorauszahlung des vollen Eintragungspreises abhängig zu machen. Entsprechendes gilt, wenn sich der AG gegenüber der EMG selbst oder der/den sie tragenden öffentlich-rechtlichen Stellen mit anderweitigen Zahlungen (insbesondere Provisionen, Vergütungen für die Teilnahme an CRS-Systemen, Abführung von Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben) in Verzug befindet oder befand oder trotz Abmahnungen seinen Meldepflichten bezüglich seiner Übernachtungsgäste nicht nachgekommen ist.

Traten oder treten beim AG erhebliche Mängel bezüglich der Leistungserbringung (z.B. Servicemängel, wiederholte begründete Reklamationen von Gästen, Überbuchungen) auf, die vom AG trotz schriftlicher Abmahnung durch die EMG oder Behörden und Aufsichtsinstanzen nicht beseitigt oder abgestellt wurden oder werden, so kann die EMG den Auftrag über die Anzeigenschaltung ablehnen bzw. vor Umsetzung des Anzeigenauftrags fristlos kündigen. Soweit Verstöße des AG entsprechend Ziffer 5.4 bis 5.6 fortdauern, ist die EMG auch zu einem Grundeintrag nicht verpflichtet. Nach Abschluss des Vertrages ist die EMG berechtigt, von dem Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadens- und Aufwendungsersatz zurückzutreten, wenn der AG falsche Angaben über die Unterkunft bzw. seinen Betrieb, seine Leistungen, seine Kreditwürdigkeit oder sonstige, wesentliche Angaben bei Vertragsabschluß gemacht hat. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Bestätigung/ Übersendung des Korrekturabzuges des Eintragungsauftrages durch die EMG zu Stande.  Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Die Aufträge werden ausschließlich nach Eingangsdatum berücksichtigt. Nicht rechtzeitig und termingerecht eingereichte Aufträge werden nicht berücksichtigt.


Allgemeine Pflichten für alle Betriebsarten
Es obliegt allein dem AG, alle gesetzlichen Bestimmungen für seine jeweilige Tätigkeit einzuhalten und umzusetzen. Die EMG schuldet diesbezüglich, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem konkreten Eintragungsauftrag, bzw. dem Vertrag über die Teilnahme, keinerlei rechtlichen Hinweise zu den rechtlichen Folgen des Eintrags, bzw. der Teilnahme und den hieraus erwachsenden gesetzlichen Verpflichtungen.

Insbesondere bei Einträgen, die Pauschalangebote im Sinne der §§ 651a-m BGB zum Inhalt haben, obliegt es ausschließlich dem AG, sich über die für ihn und sein Angebot einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere zur den Informationspflichten eines Reiseveranstalters nach den §§ 4-11 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht sowie den Bestimmungen zur sog. Kundengeldabsicherung) und den Vorgaben der Rechtssprechung (insbesondere zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters) zu informieren und diese umzusetzen und einzuhalten. Der AG ist verpflichtet, im Rahmen der Angaben zur Eintragung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der AG ist verpflichtet, alle für seine Tätigkeit/sein Gewerbe geltenden gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Auflagen; Konzessionsvorschriften sowie etwaige Standesvorschriften (z.B. Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte) zu beachten. Der AG ist verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, der Preisangabenverordnung und, bei Online-Medien, zum elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten. Der AG darf im Rahmen seines Eintrages nicht mit Leistungen und Preisen werben, die tatsächlich nicht angeboten werden oder nicht vorhanden sind.

Der AG hat die EMG unabhängig davon, ob eine erweiterte Zusammenarbeit über die Vermittlung seiner Angebote besteht oder nicht, unverzüglich über wesentliche Änderungen seiner Verhältnisse und seines Angebots zu unterrichten. Der AG hat sicherzustellen, dass digital angelieferte oder elektronisch übermittelte Dateien virenfrei sind und dies zuvor mit einem handelsüblichen Virenscanner zu überprüfen. Unterkunfts- und Leistungsträgerbetriebe haben, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, für ihren Betrieb eine Personen- und Sachschadensversicherung abzuschließen und der EMG auf Verlangen nachzuweisen.


Besondere Verpflichtungen für Unterkunftsgeber
Im Rahmen der Preisangaben dürfen obligatorische Kosten, insbesondere für Endreinigung und Bettwäsche nicht extra ausgewiesen werden, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistung dem Gast nicht ausdrücklich und drucktechnisch deutlich vermerkt freigestellt ist. Bei Unterkünften sind saisonübergreifende und/oder nicht nach Unterkunftsarten differenzierte Rahmen-Preisangaben unzulässig. Besondere Preise für Kurzaufenthalte dürfen nicht mit separaten Vermerken oder Fußnoten bezeichnet, sondern müssen ausdrücklich als besonderer Preis angegeben werden. Energiekosten dürfen nur berechnet werden, wenn eine eigene Messeinrichtung für die Wohneinheit vorhanden ist und im Eintrag ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Bezahlung zusätzlicher Energiekosten hingewiesen wird. Es dürfen nur Unterkünfte angeboten und beworben werden, die nach Größe, Lage und Ausstattung den Mindestanforderungen der jeweiligen Gaststättenverordnung entsprechen. Die Übernahme von Bildern, Texten, Logos und Geschäftsbedingungen aus dem vertragsgegenständlichen Werbemedium, für die kein Urheber- oder Nutzungsrecht des AG besteht, in eigene oder fremde, nicht von der EMG herausgegebene Hausprospekte und/oder eigene Internetseiten oder sonstige Werbemedien ist nicht zulässig.

Für Klassifizierungen gilt: Der AG ist verpflichtet, bei jeder Form von Einträgen ausschließlich gültige DTV- bzw. DEHOGA-Klassifizierungen anzugeben und zwar an der dafür von der EMG vorgesehenen Stelle.Er ist zur Angabe solcher Klassifizierungen nur berechtigt, wenn diese spätestens zum Zeitpunkt der Frist für den Eingang von Aufträgen abgeschlossen ist und nur gegen Nachweis durch die Klassifizierungsurkunde. Andere Klassifizierungssysteme (ausgenommen etwaige eigene der EMG) werden nicht angegeben. Nicht klassifizierte Unterkunftsgeber werden von der EMG in einer dem Ermessen der EMG unterliegenden Form so gekennzeichnet, dass deutlich wird, dass sie nicht an einer Klassifizierung teilgenommen haben und ihre Nicht-Klassifizierung keinen Rückschluss auf deren Leistungen und Qualität zulässt. Im Falle einer solchen Kennzeichnung nach d) kann die EMG klassifizierte Betriebe besonders herausstellen, z.B. mit einer speziellen Auflistung im Werbemedium. Bei Druckstücken insbesondere mit einer Vorspann- oder Sonderseite.

Soweit das Werbemedium Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Gast und dem AG (Gastaufnahmebedingungen) enthält, verpflichtet sich der AG den Vertrag mit dem Gast nach diesen Gastaufnahmebedingungen abzuwickeln, soweit die Buchung auf der Grundlage des Werbemediums oder über die EMG im Rahmen einer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt ist.

Soweit nicht im Rahmen anderweitiger Vereinbarungen, insbesondere Verträgen über eine Vermittlung der Angebote des AG etwas anderes vereinbart ist, obliegen der gesamte Vertragsschluss mit dem Gast sowie das Inkasso ausschließlich dem AG.


Preise und Leistungen des AG
Soweit die Leistungen des AG im Rahmen der Eintragung mit Preisangaben beworben werden, ist der AG verpflichtet, beim Abschluss von Verträgen mit Gästen diese Preise einzuhalten. Zu Preiserhöhungen ist der AG während des für das Druckstück vereinbarten Geltungszeitraums nur nach vorheriger Zustimmung durch die EMGberechtigt: im Falle einer nach Drucklegung erfolgten Höher-Klassifizierung seines Betriebs. Im Falle einer objektiven Erweiterungen seiner in der Eintragung im Druckstück beworbenen Leistungen.

Das Recht zu Sonder- und Last-Minute-Angeboten zu geringeren Preisen anzubieten, bleibt für den AG unberührt. Gelten für den AG verbindliche Taxen oder Tarife, sind diese einzuhalten.

Zur Leistungseinschränkungen gegenüber den im Druckstück beworbenen Leistungen ist der AG nur aus erheblichen, sachlichen Gründen berechtigt, insbesondere, soweit er Leistungen auf Grund von Elementarschäden oder persönlicher unverschuldeter Verhinderung nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen kann. Auf die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und das Recht der EMGzur fristlosen Kündigung und zum Ausschluss der Teilnahme bei Zuwiderhandlungen wird ausdrücklich hingewiesen.


Gewährleistung und Haftung der EMG
Die EMG gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Anzeigenunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Abweichungen im Farbton behält sich die EMG vor, soweit diese in technischen Gegebenheiten begründet sind. Die EMG übernimmt gegenüber dem AG keine Verantwortung für die Richtigkeit der veröffentlichten Inhalten, für deren Rechtmäßigkeit oder für die Erfüllung von Urheberrechtsbestimmungen im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten. Die Rügefrist bei offenkundigen Mängeln an Druckstücken beginnt am Erscheinungstag und endet nach 4 Wochen nach dem ersten Erscheinungsdatum. (Auslieferung). Mängelrügen sind bei der EMG innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge während der gesetzten Rügefrist, gilt der Auftrag trotz Mängeln als genehmigt.

Die EMG ist im Eigeninteresse und im Interesse der AG um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Bei Druckstücken ist ein Nachbesserungs- oder Nacherfüllungsanspruch aus technischen Gründen ausgeschlossen. Gleichfalls sind Ansprüche des AG auf Neudruck, Einfügung, Versendung oder Veröffentlichung von Berichtigungsnachrichten ausgeschlossen. Die Rechte auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wegen begründeter Mängel bleiben unberührt, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

Die Haftung ist auf Höhe des Auftragswerts begrenzt. Die EMG ist nur dann zu Schadenersatz verpflichtet, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unerhebliche Mängel berechtigten nicht zum Preisnachlass. Bei Druckstücken sind Farbschwankungen sind drucktechnisch nicht auszuschließen und berechtigen ebenfalls nicht zum Preisnachlass. Die EMG garantiert keinen fixen Erscheinungstermin für das Werbemedium. Anzeigenunterlagen werden nur auf besonderen Wunsch an den Auftraggeber zurückgesandt.


Haftung des AG
Der AG haftet der EMGund den Beteiligten Kommunen und Landkreisen für alle Schäden, die diesen durch eine schuldhafte Verletzung der Pflichten des Betriebes aus dieser Vereinbarung und gesetzlicher Pflichten ursächlich entstehen.

Der AG stellt die Vorgenannten von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus falschen, unvollständigen oder wettbewerbswidrigen Angaben des AG ergeben. Dies gilt insbesondere für die Folgen und Kosten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen (hier insbesondere von notwendigen Schwärzungen, Änderungen oder Ergänzungen, bzw. notwendiger Beilagen am/zum Druckstück), auf die die EMG aufgrund solcher fehlerhafter Angaben in rechtlich begründeter Fällen in Anspruch genommen wird.

Korrekturablauf
Die EMG verpflichtet sich, den Eintrag nach Angaben des AG vorzunehmen, soweit dieser den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Geschäftsbedingungen entspricht. Die EMG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Angaben zum Eintrag zu überprüfen. Vor der Druckfreigabe erhält der AG nur eine Korrekturunterlage zum Korrekturlesen und zur Freigabe. Wünscht der AG mehrere Korrekturunterlagen, so kann die EMG diese Abzüge berechnen. Verzichtet der AG im vorgegebenen Zeitraum auf Korrekturprüfung und schriftliche Mitteilung der Korrekturen, so ist die EMG von jeglicher Verantwortung entbunden, insbesondere für Fehler bezüglich des Inhalts, die bei der Druckdatenverarbeitung entstanden sind. Für Korrekturen per Fax und E-Mail wird keine Gewähr übernommen. Korrekturen per Telefon werden nicht entgegengenommen. Im Rahmen der Korrektur besteht ein kostenfreier Anspruch auf Änderungen ausschließlich bezüglich sachlicher Fehler; Autorenänderungen sind kostenpflichtig.Die Korrekturunterlage ist mit Freigabevermerk vom AG an die EMG innerhalb der angegebenen Frist zu übermitteln. Zu einer Nachfristsetzung ist die EMG nicht verpflichtet. Erfolgt die Übermittlung nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt der in der Korrekturunterlage übermittelte Inhalt vom AG als genehmigt. Für Fehler, die durch den AG im Rahmen der Druckfreigabe nicht korrigiert wurden, bzw. bei nicht termingemäßer Rückmeldung übernimmt die EMG keine Haftung.


Urheber- und Kennzeichenrechte
Alle Urheber- und Kennzeichenrechte, die im Zusammenhang mit dem Druckstück bestehen oder entstehen liegen bei der EMG. Der Vertrag über die Eintragung begründet keine Rechte zur Nutzung von Texten, Bildern, Logos, Kapellen und Geschäftsbedingungen (hier insbesondere Gastaufnahmebedingungen und Reisebedingungen für Pauschalangebote) oder sonstigen schutzfähigen Inhalten des Werbemediums durch den AG, soweit diesbezüglich keine ausdrückliche Lizenzvereinbarung zwischen dem AG und der EMG geschlossen wurde. Dies gilt insbesondere für eine Übernahme in Hausprospekte des AG. Der AG hat die selbstständige Verpflichtung zu überprüfen, ob ihm die für die Eintragung erforderlichen Nutzungsrechte an angelieferten Texten, Bildern, Logos und anderen schutzfähigen Bestandteilen seiner Eintragung zustehen. Er hat die EMG von entsprechenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Der AG ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der EMG Nachdrucke des Eintrags in das Druckstück fertigen zu lassen oder Dritte mit einem, auch auszugsweisen, Nachdruck zu beauftragen.


Erscheinungs- und Eintragungsformen, Gestaltung, Auflage, Nachdruck
Der Eintrag erfolgt in der vereinbarten Ausgabe des Druckstückes und soweit ausdrücklich vereinbart, im Internet oder anderen Datenbanken und Online-Medien. Die EMG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Grundeintrag auch ohne Auftrag des AG in solche Medien einzuspeisen. Der Auftraggeber erklärt sich mit Kürzungen der bestellten Texte durch die EMG bzw. die Agentur einverstanden, wenn die Eintragung/Anzeige nicht anders zu platzieren ist. Auf jeden Fall wird der AG über die Änderung vor Abdruck informiert. Anzeigen, die inhaltlich oder gestalterisch die Interessen der EMG beeinträchtigen, können von der EMG entsprechend abgeändert bzw. der Abdruck abgelehnt werden. Die Erstauflage des Druckerzeugnisses ist im Auftrag bezeichnet. Diese Exemplare werden durch die EMG zum Versand gebracht und/oder auf Messen und Informationsveranstaltungen vertrieben. Reicht die Erstauflage nicht aus, ist die EMG berechtigt, im erforderlichen Umfang einen Nachdruck zu veranlassen. Der AG wird hiervon informiert. Der AG ist verpflichtet, sich am Kosten des Nachdrucks anteilig gemäß der vereinbarten Vergütungsregelung zu beteiligen. Änderungen am Eintrag sind beim Nachdruck ausgeschlossen oder können extra berechnet werden an AG.

Der EMG bleibt es vorbehalten, über die Gestaltung des gesamten Werbemediums zu bestimmen. Das gilt sowohl für Aussehen, Art, Layout und alle sonstigen Gestaltungsaspekte des Werbemediums als auch für die Platzierung der Einträge. Aus satztechnischen Gründen trifft die EMG bzw. die von ihr beauftragte Agentur/Druckerei auch über Fragen der Gestaltung, Schriftart, Schriftgröße, Zeilenfall, Platzierung der Einträge die letzte Entscheidung. Die Platzierung von Anzeigen an bestimmte Stellen im Werbemedium kann nicht verbindlich vereinbart werden. Auch eine zusammenhängende Platzierung kann nur für max. zwei aufeinander folgende Seiten gewährleistet werden. Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden. Die Anzeigengrößen sind feste Größen und in einem Anzeigenraster, wie in Musteranzeigen dargestellt, festgelegt. Die EMG behält sich das Layout der Kopf- und Fußzeile vor. Die Anzeigen 1/1 kann selbst gestaltet werden. Die Gestaltung der 1/2, 1/3 und 1/6 Anzeigen sind vereinheitlich worden. Insbesondere ist es der EMG jederzeit gestattet, die Einteilung der Betriebe nach seinem Ermessen vorzunehmen, zu ordnen, zu kennzeichnen oder zu ändern, soweit dies nach allgemeinem und gleichen Grundsätzen geschieht, die den AG nicht in unangemessener Weise benachteiligt.


Laufzeit, Kündigung, Abgabefristen
Die vorliegende Vereinbarung gilt bei Druckstücken nur für das Druckstück des jeweils angegebenen Jahres, bzw. Zeitraums. Der Abschluss dieser Vereinbarung und die Vornahme des Eintrags begründet seitens des Betriebes keinen Anspruch auf einen Eintrag im Folgejahr, insbesondere keinen Anspruch auf eine bestimmte Art, einen bestimmten Umfang oder eine bestimmte Platzierung des Eintrags. Die Frist zur Abgabe der zur Eintragung erforderlichen Angaben und Unterlagen, einschließlich der Übermittlung erforderlicher Vorlagen, Filme, Dateien und ergänzenden Informationen ist vom Betrieb in jedem Fall einzuhalten. Die EMG kann verspätet eingehende Unterlagen zurückweisen und den Auftrag, soweit möglich, nach seinem Ermessen ohne diese Unterlagen durchführen. Bei fehlenden, unvollständigen oder unbrauchbaren Unterlagen kann er den Vertrag über die Eintragung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist kündigen.


Zahlungsbedingungen, Preise
Die aktuelle Preisliste ist Bestandteil des Vertrages. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Abgabe des Auftrages werden die aktuellen Preise anerkannt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Drucklegung. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an die EMG zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden pro Mahnstufe 10,00 Euro Mahngebühren erhoben. Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist die Geldforderung des EMG mit 5% p.a. über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verzinsen. Bei Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des BGB sind, ist die Geldforderung bei Zahlungsverzug oder Stundung mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2BGB). Bei Druckstücken gelten die Preise für die Gesamtauflage des Jahrgangs für Anzeigen, die in den Antragsformularen aufgeführt sind. Ein Rücktrittsrecht des AG besteht nicht. Kündigt der AG den Auftrag, so bleibt der volle Vergütungsanspruch der EMG grundsätzlich bestehen. Ersparte Aufwendungen durch die EMG sind in Abzug zu bringen. Bei Druckstücken werden für Neueintragungen oder Änderungen bisheriger Insertionen neben den im Antragsformular aufgeführten Preisen zusätzlich Kosten für Lithos nach Aufwand berechnet.


Sonstiges
Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel dasjenige, welches die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Klausel rechtlich wirksam vereinbart hätten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, insoweit alle erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Soweit der Auftraggeber nach dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, Fristen gegenüber der EMG zu beachten hat, kommt es für die Fristwahrung auf den Tag des Zugangs bei der EMG an, der durch den Eingangsstempel dokumentiert wird. Für AG die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, wird als ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der EMG vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die EMG Name und Anschrift sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten speichert, um den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus, gerecht zu werden.

 

© Urheberechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004-2011
Stand 01.01.2021
   
  

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